03.05.2016 - Wissenschaftspark Gelsenkirchen
Informationsveranstaltung „Klinisches Krebsregister NRW: Umsetzung der neuen Meldepflichten im Krankenhaus“ am 03.05.2016 in Gelsenkirchen
Das neue Landeskrebsregister NRW ist am 01.04.2016 in Kraft getreten. Es setzt den zur Verbesserung der Qualität der onkologischen Versorgung in das SGB V aufgenommenen § 65c SGB V „Klinische Krebsregister“ für NRW um. Das Gesetz bringt eine neue, gegenüber der epidemiologischen Krebsregistrierung erweiterte Verpflichtung zur elektronischen Meldung an das Landeskrebsregister NRW mit sich. Gleichzeitig erhalten die Krankenhäuser – gestaffelt nach Meldeanlass – höhere Meldevergütungen.
Um die Fragen, denen Krankenhäuser bei der Umsetzung neuen Meldepflichten begegnen, zu beantworten und den Austausch der Projektverantwortlichen in den Krankenhäusern untereinander zu fördern, laden das Epidemiologische Krebsregister NRW und die KGNW Sie herzlich ein zur
Informationsveranstaltung „Klinisches Krebsregister NRW:
Umsetzung der neuen Meldepflichten im Krankenhaus“
Dienstag, 03.05.2016, 09:30 bis 15:30 Uhr,
Wissenschaftspark Gelsenkirchen,
Munscheidstraße 14, 45886 Gelsenkirchen.
Genaueres entnehmen Sie bitte dem Programm. Mit dem beigefügtem Anmeldebogen können Sie sich bis spätestens 27.04.2016 anmelden.
Zur Vorbereitung der Veranstaltung möchten wir Sie bitten, uns Ihre Fragen vorab per E-Mail zukommen zu lassen. Um genügend Zeit zur Vorbereitung zu haben, erbitten wir Ihre Fragen zum Klinischen Krebsregister NRW bis zum 15.04.2016 per E-Mail an blutermann@kgnw.de (Stichwort „Fragen zum Klinischen Krebsregister NRW“). Auf Grund der kurzen, bis dahin verbleibenden Zeit, werden wir auch alle später noch eingehenden Fragen berücksichtigen. Sie können auch Fragen einsenden, wenn Sie nicht an der Veranstaltung teilnehmen können. Aus den Fragen und Antworten wird im Nachgang zur Veranstaltung eine Dokumentation erstellt und allen Krankenhäusern zur Verfügung gestellt.