13. Oktober 2014
Verlängerung des Versorgungszuschlages und der Mehrleistungsabschläge
Die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag haben einen überarbeiteten Änderungsantrag zur Verlängerung des Versorgungszuschlages und der Mehrleistungsabschläge konsentiert. Der überarbeitete Änderungsantrag soll am Mittwoch, 15.10.2014 im Gesundheitsausschuss des Bundestages bei den abschließenden Beratungen zum 5. SGB XI Änderungsgesetz eingebracht und verabschiedet werden. Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Alfred Dänzer, zeigte sich erfreut: Die Krankenhäuser begrüßen, dass die Koalition sich ihrer Sorgen annehmen will."
Der überarbeitete Änderungsantrag sieht nun vor, dass der Versorgungszuschlag unbefristet bundeseinheitlich in Höhe von 0,8% weiter gilt (ca. 500 Mio. Euro jährlich). Zur Kompensation wird der Mehrleistungsabschlag auf drei Jahre verlängert. Das bedeutet, dass im Jahr 2015 Abschläge für vereinbarte Mehrleistungen der Jahre 2013, 2014 und 2015 erhoben werden, jedoch nur soweit das Krankenhaus die Mehrleistungen auch noch in diesen Jahren erbringt. Ein Ausgleich zwischen dem tatsächlichen Versorgungszuschlag und dem Mehrleistungsabschlag ist nicht mehr vorgesehen.
Der weitere Zeitplan zum Gesetzgebungsverfahren des 5. SGB XI Änderungsgesetzes ist aktuell wie folgt vorgesehen:
15.10.2014: Abschließende Beratung im Gesundheitsausschuss des Bundestages
16./17.10.2014: 2./3. Lesung Bundestag
07. oder 28.11.2014: 2. Durchgang Bundesrat
01.01.2015: Inkrafttreten
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hatte am 22.09.2014 wie folgt Stellung dazu genommen: Hier