01. Februar 2007
Landesweiter Basisfallwert 2007 für NRW vereinbart
Düsseldorf, 1. Februar 2007 - Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) und die Verbände der Krankenkassen haben sich erstmalig auf dem Verhandlungsweg auf einen landesweiten Basisfallwert für Nordrhein-Westfalen geeinigt. Der landesweite Basisfallwert für das Jahr 2007 beträgt 2.687,99 Euro.
Das Verhandlungsergebnis wird nunmehr kurzfristig dem zuständigen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Genehmigung vorgelegt.
Durch die Einigung können die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser in Kürze die örtlichen Budget- und Entgeltverhandlungen für das Jahr 2007 aufnehmen und abschließen.
Für die KGNW ist die getroffene Vereinbarung, die erstmals ohne Einschaltung der Schiedsstelle zustande gekommen ist, ein Beweis für die Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen – selbst in Zeiten gravierender finanzieller Belastungen.
Der Landesbasisfallwert ist die Grundlage für die Abrechnung von Krankenhausleistungen über Fallpauschalen. Im neuen Finanzierungssystem (DRG-System) dient der Landesbasisfallwert der Berechnung der Krankenhausbudgets und bestimmt ganz entscheidend die Höhe der zukünftigen Preise für die Behandlung im Krankenhaus und damit auch die Höhe des Finanzvolumens, über das jedes Krankenhaus verfügen kann.