05. April 2006
Landesweiter Basisfallwert 2006 für NRW vereinbart
05.04.2006 - Auf Vorschlag der zuständigen Schiedsstelle Rheinland haben sich die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) und die Verbände der Krankenkassen auf den landesweiten Basisfallwert von 2.687,23 Euro für das Jahr 2006 geeinigt. Die Widerrufsfrist endete am 31. März 2006.
Die Krankenhäuser können somit in Kürze die örtlichen Budget- und Entgeltverhandlungen für das Jahr 2006 aufnehmen und abschließen.
Der Landesbasisfallwert ist die Grundlage für die Abrechnung von Krankenhausleistungen über Fallpauschalen. Im neuen Finanzierungssystem (DRG-System) dient der Landesbasisfallwert der Berechnung der Krankenhausbudgets und bestimmt ganz entscheidend die Höhe der zukünftigen Preise für die Behandlung im Krankenhaus und damit auch die Höhe des Finanzvolumens, über das jedes Krankenhaus verfügen kann. Da sich die KGNW und die Krankenkassen im Vorfeld trotz Übereinstimmungen in einigen Punkten nicht auf einen landesweit geltenden Basisfallwert hatten einigen können, musste – wie vom Gesetzgeber vorgesehen – die Schiedsstelle angerufen werden.