01. Juni 2005
Schiedsstelle setzt landesweiten Basisfallwert fest
Auf 2.679,80 Euro hat die Schiedsstelle für NRW den landesweit gültigen Basisfallwert für das Jahr 2005 für die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser festgesetzt. WICHTIG: Weitere Informationen für KGNW-Mitglieder im geschützten Bereich / Rundschreiben Nr. 159/2005
Düsseldorf, 1. Juni 2005. – Auf 2.679,80 Euro hat heute nach langen Verhandlungen die Schiedsstelle in Dortmund für NRW den landesweit gültigen Basisfallwert für das Jahr 2005 für die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser festgesetzt. „Durch diesen im Vergleich zu anderen Bundesländern äußerst niedrigen Basisfallwert werden die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen jetzt im Nachhinein für ihre wirtschaftliche Leistungserbringung und ihre Sparbemühungen bestraft,“ kommentierte Dr. Johannes Kramer, Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, die Entscheidung der Schiedsstelle.
Dieser Basisfallwert zeige ebenso, dass die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen bundesweit im Vergleich schon seit Jahren niedrige Budgets haben und daher mit deutlich geringeren finanziellen Mitteln ihre Leistungen erbringen müssten, hob der KGNW-Präsident hervor. Auch werde deutlich, dass in Nordrhein-Westfalen in den Krankenhäusern keine Wirtschaftlichkeitsreserven mehr vorhanden seien.
Insgesamt zeigten sich die Krankenhäuser unterschiedlich zufrieden mit der Entscheidung, denn für viele Häuser sei diese Entscheidung mit schmerzlichen Einschnitten verbunden, betonte der Dr. Kramer und wies gleichzeitig darauf hin, dass ein zu niedriger Landesbasisfallwert im Bereich der Hochleistungsmedizin die Patientenversorgung beeinträchtige.
Im neuen Abrechnungssystem dient der Landesbasisfallwert der Berechnung der Krankenhausbudgets und bestimmt ganz entscheidend die Höhe der zukünftigen Preise für die Behandlung im Krankenhaus und damit auch die Höhe des Finanzvolumens, über das jedes Krankenhaus verfügen kann. Der Landesbasisfallwert ist die Grundlage für die Abrechnung von Krankenhausleistungen über Fallpauschalen. Da sich im Vorfeld KGNW und Krankenkassen trotz Übereinstimmungen in einigen Punkten nicht auf einen landesweit geltenden Basisfallwert hatten einigen können, musste – wie vom Gesetzgeber vorgesehen – die Schiedsstelle angerufen werden.