01. Februar 2002
KGNW zum Scheitern des Fallpauschalengesetzes im Bundesrat:
Entscheidung der Vernunft
Düsseldorf, 1. Februar 2002 - "Bei der Ablehnung des Fallpauschalengesetzes in der zuletzt vorgelegten Fassung im Bundesrat hat letztlich die Vernunft gesiegt". Mit diesen Worten kommentierte Reinhard Stadali, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW), die Ablehnung des Gesetzentwurfs zur Einführung von Fallpauschalen (DRG= Diagnosis Related Groups) im Krankenhaus in der heutigen Sitzung des Bundesrates. "Nun besteht für die politisch Verantwortlichen die Möglichkeit, im weiteren Verfahren im Vermittlungsausschuss des Bundesrats in entscheidenden Punkten des Gesetzentwurfs Nachbesserungen vorzunehmen", erklärte der KGNW-Geschäftsführer.
Änderungsmöglichkeiten sieht Stadali insbesondere bei der sich aus den gesetzlichen Vorgaben ergebenden weiteren Budgetierung und die damit verbundene sachfremde und nicht vertretbare Kollektivhaftung aller Krankenhäuser.
"Auch bei der im Gesetzentwurf enthaltenen Regelung zur Krankenhausplanung müssen Korrekturen vorgenommen werden", forderte der KGNW-Geschäftsführer. Hier sollte ursprünglich verstärkt in die Kompetenz der Länderregierungen in diesem Bereich eingegriffen werden, kritisierte er. So sollten Krankenhausträger und Landesverbände der Krankenkassen u.a. eine Änderung des Versorgungsauftrages vereinbaren können. Damit wachse das Risiko, dass sich die Handlungsinitiative bei der Krankenhausplanung von der Landesregierung auf die Landesverbände der Krankenkassen verlagere, so Stadali. Eine solche Einzelreglung ohne vorherige Diskussion der konzeptionellen Vorschläge der Bundesländer im DRG-System sei für eine patientengerechte Versorgung kontraproduktiv und müsse nun auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren gestrichen werden. Dies müsse selbstverständlich auch für die beabsichtigte Festlegung von Mindestmengen für Behandlungsfälle in Krankenhäusern gelten, betonte der KGNW-Geschäftsführer.
Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen e. V. (KGNW) ist der Zusammenschluss der Krankenhausträger und ihrer Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Düsseldorf. Die Aufgabe der KGNW ist es, auf "eine der Würde des Menschen verpflichtete, humane, bedarfsgerechte, leistungsfähige, wirtschaftliche und finanziell abgesicherte Versorgung durch eigenverantwortlich tätige Krankenhäuser mit pluraler Trägerstruktur hinzuwirken". Sie vertritt die Interessen ihrer Mitgliedskrankenhäuser und nimmt die ihr gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben im Rahmen der Selbstverwaltung wahr. In den etwa 470 nordrhein-westfälischen Krankenhäuser werden jährlich mehr als 3,7 Millionen Patienten behandelt. Mit rund 250 000 Beschäftigten sind die Krankenhäuser einer der bedeutendsten Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen.