21. März 2017
Deutliche Aussagen zu Investitionen und Personal beim KGNW-Frühjahrsempfang
Beim KGNW-Frühjahrsempfang in der Düsseldorfer Rheinterrasse standen am 16. März 2017 die Investitionsfinanzierung, die Personalanhaltszahlen in der Pflege und die sektorübergreifende Versorgung mit dem Schwerpunkt ambulante Notfallversorgung im Mittelpunkt der Reden und anschließenden Gespräche.
„Keine Frage, eine Verbesserung der Finanzausstattung der Krankenhäuser ist notwendig. Dazu halte ich eine Drei-Punkte-Lösung für erforderlich. Ein Sonderprogramm, um Sanierungsstaus auflösen zu können, finanziert über die NRW-Bank. Dies befürwortet jetzt auch die Ministerpräsidentin. Ein befristetes Programm alleine reicht aber nicht aus. Denn der medizinische Fortschritt löst kontinuierlich Veränderungsbedarf aus. Ergänzend zu den allgemeinen pauschalen Investitionsmitteln des Landes sollte es eine weitere Pauschale geben – gezielt zur Finanzierung inhaltlich prioritärer Maßnahmen, die landesweit zur Verbesserung der Versorgung notwendig sind. Von der Hygiene über IT-Sicherheit bis hin zu Umbaumaßnahmen für die steigende Zahl älterer Patientinnen und Patienten. Wie vor Jahren bereits für die neuen Bundesländer, sollte es aber auch für die westlichen Länder zusätzliche Investitionsmittel über eine Teilmonistik geben, also unter Beteiligung der Krankenkassen. Das ist für mich auch eine Frage der Gerechtigkeit!“, erklärte Gesundheitsministerin Barbara Steffens.
Diese deutlichen Aussagen der Ministerin stießen bei den Krankenhausvertretern im Saal auf große Zustimmung. „Bei den anstehenden Parteitagen der CDU und FDP Anfang April erwarten unsere 256.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch hier von den Spitzenkandidaten ein ähnlich konkretes öffentliches Bekenntnis zur Schließung der Investitionslücke. Wir erwarten, dass das grundsätzliche Problem der Investitionsfinanzierung in der nächsten Legislaturperiode endlich entschieden angegangen wird. Krankenhäuser gehören zur zentralen Infrastruktur dieses Landes“, erklärte der KGNW-Präsident Jochen Brink.
Die Politik fordert die Selbstverwaltung auf, Untergrenzen personeller Ausstattung zu definieren. Dazu sagte die Ministerin: „Mehr Personal, gerade in der Pflege, ist vor dem Hintergrund der Patientenstruktur zwingend notwendig. Das war mir ein ganz wichtiges Thema in der Bund Länder AG zur Krankenhausreform. Das jetzt vorliegende Ergebnis der Expertenkommission ist aber noch weit entfernt von dem, was wir brauchen. Wer mehr Pflege will, muss dem auch mehr Geld folgen lassen, denn aus den jetzigen DRG-Erlösen wird nicht mehr Pflege bezahlbar sein. Aus meiner Sicht müsste zumindest für eine Übergangszeit über ein Pflege-DRG nachgedacht werden. Was gar nicht geht, ist die Drohung mit Abschlägen bei Unterschreitung der Personaluntergrenze. Hier muss es eine Strategie der Unterstützung geben, nicht der Bestrafung. Denn: Wie soll jemand mit weniger Geld bessere Leistung erbringen können?“
Für den KGNW-Präsidenten Jochen Brink gibt es auch noch sehr viele Fragezeichen bezüglich der Personalvorgaben. „Wir müssen abwarten, ob die große Mehrheit unserer Häuser diese Zahlen erreicht oder ob es um einen flächendeckenden Personalaufbau geht. Dieser würde schwierig zu realisieren sein, da es bereits tausende freie Stellen gibt und der Arbeitsmarkt quasi leergefegt ist. Objektiv Unmögliches darf von den Krankenhäusern nicht verlangt werden. Wir sind keine Freunde starrer Vorgaben, denn der Personalbedarf ist nicht schematisch festlegbar. Er ist abhängig von den Erkrankungen der Patienten, dem Alter der Patienten, dem Personalmix und den baulichen Bedingungen in den Häusern. Zudem müssen solche Vorgaben die Alltagsprobleme des Personaleinsatzes, wie Ausfall durch Krankheiten und vorübergehende Vakanzen berücksichtigen.
Absolut inakzeptabel ist, dass das Konzept der Politik für den Personalmehrbedarf dieser Anhaltszahlen keinerlei finanzielle Mittel vorsieht. Der Hinweis auf die heute schon eingesetzten Mittel lässt völlig außer Acht, dass der Pflegezuschlag und die Mittel aus dem Pflegeförderprogramm bereits in eingesetztem Personal gebunden sind“, so Brink.