12. Mai 2014
Verlängerung der Optionsphase für PEPP-System geplant
Die Optionsphase beim Pauschalisierenden Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP) zur Vergütung stationärer und teil-stationärer Leistungen soll um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2016 verlängert werden. Darauf haben sich auf ihrer Klausurtagung in Königswinter Ende April die Vorstände der Koalitionsfraktionen verständigt. Darüber hinaus soll das Bundesgesundheitsministerium das PEPP-System einer grundsätzlichen Prüfung unterziehen.
Dem Vernehmen nach soll die Verlängerung der PEPP-Optionsphase über einen Änderungsantrag in das Gesetzgebungsverfahren zum GKV-FQWG eingebracht werden. Ein entsprechender Änderungsantrag und damit auch die Details der geplanten Gesetzesänderungen liegen aktuell noch nicht vor.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft DKG begrüßte diese Entscheidung als konstruktiv. Der DKG-Präsident, Alfred Dänzer, erklärte, dass die Politik damit konstruktiv die erforderlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines der Besonderheiten der psychiatrischen Leistungen angemessenen Entgeltkatalogs schaffe.
Der weitere Zeitablauf des Gesetzgebungsverfahrens für das GKV-FQWG stellt sich derzeit wie folgt dar:
- 07.05.2014: Beschlussfassung im Bundestagsgesundheitsausschuss über die Durchführung einer Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (vorbehaltlich der Überweisung durch den Bundestag), keine Beratung
- 07.05.2014: Beratung im Gesundheitsausschuss des Bundesrates
- 09.05.2014: 1. Lesung des Regierungsentwurfes im Bundestag
- 21.05.2014: Beratung des Regierungsentwurfes und bis dahin vorliegender Änderungsanträge im Bundestagsgesundheitsausschuss
- 23.05.2014: 1. Durchgang Bundesrat
- 04.06.2014: Öffentliche Anhörung im Bundestagsgesundheitsausschuss
- 25.06. und/oder
- 02.07.2014: Abschließende Beratung im Bundestagsgesundheitsausschuss
- 25.06.2014: Beratung im Gesundheitsausschuss des Bundesrates
- 26./27.06. oder
- 03./04.07.2014: 2./3. Lesung im Bundestag
- 11.07.2014: 2. Durchgang Bundesrat