12. Januar 2006
Dr. Rudolf Kösters neuer Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft
12.01.2006 - Dr. Rudolf Kösters wurde von der Mitgliederversammlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft für drei Jahre zum DKG-Präsidenten gewählt
Dr. Rudolf Kösters wurde von der Mitgliederversammlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft einstimmig für drei Jahre zum Präsidenten der DKG gewählt.
Der neue Präsident der DKG, Dr. rer. pol. Rudolf Kösters (61), ist promovierter Volkswirt und bisheriger DKG-Vizepräsident. Er löst damit zum 1. Januar 2006 Dipl.-Kfm. Wolfgang Pföhler (52) im Ehrenamt des Präsidenten ab, der die Amtsperiode 2004/2005 bekleidete. Dr. Kösters folgt für die Amtsperiode 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2008 dem bisherigen Präsidenten Wolfgang Pföhler, Vorstandsvorsitzender der Rhön-Klinikum AG, nach, der künftig als 1. Vizepräsident amtieren wird. Zum 2. Vizepräsidenten wurde Landrat Dr. jur. Burghard Rocke (64) gewählt.
Dr. Rudolf Kösters ist Vorstandsvorsitzender der St. Franziskus-Stiftung Münster. Zuvor war der neue DKG-Präsident, der sich seit 1985 intensiv in der Krankenhausverbandsarbeit engagiert, seit 1987 Generalsekretär der Ordensgenossenschaft der Franziskanerinnen Münster, St. Mauritz und zugleich der Sprecher der Geschäftsführung der Hospitalgesellschaften der Franziskanerinnen. Der ehemalige Präsident der KGNW (1998 bis 2003) gehört seit 1985 dem Fachausschuss für Krankenhausfinanzierung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) an. Seit Januar 1995 ist Dr. Kösters Vorsitzender dieses Ausschusses und seit 1992 Mitglied des Vorstandes der DKG. Darüber hinaus ist er langjähriges Mitglied weiterer DKG-Gremien und seit sechs Jahren Vorsitzender der Selbstständigen Fachkommission der DKG. Auf Landesebene ist Dr. Kösters Mitglied im Präsidium und Vorstand der KGNW sowie Vorsitzender des Zweckverbandes freigemeinnütziger Krankenhäuser Münsterland Ostwestfalen und Mitglied im Landesausschuss für Krankenhausplanung.
Der Vorstand hat ebenfalls am 29. November 2005 die Mitglieder und Stellvertreter des Präsidiums für die Amtsperiode 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2008 auf Grundlage der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Neufassung der DKG-Satzung berufen. Danach ist das Präsidium von acht auf 12 Beisitzer erweitert worden. Die Entsendung der Beisitzer erfolgt paritätisch von den Landeskrankenhausgesellschaften und den Spitzenverbänden. Von den Spitzenverbänden entsenden folgende Mitglieder je einen Beisitzer: Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Caritasverband, Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche, Bundesverband der Privatkrankenanstalten und Verband der Universitätsklinika Deutschlands. Die Amtsperiode des neuen Präsidiums beträgt drei Jahre.