13. September 2005

Eckpunkte für DRG-System 2006 vorgelegt

Die Selbstverwaltungspartner haben sich auf die maßgeblichen Bausteine des Klinik-Fallpauschalensystems 2006 mit einem neuen DRG-Katalog geeinigt



Eckpunkte für DRG-System 2006 vorgelegt

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) haben sich auf die maßgeblichen Bausteine des Klinik-Fallpauschalensystems 2006 geeinigt. Kernbestandteil des Gesamtpaketes ist der DRG-Katalog (DRG, Diagnosis Related Groups = Fallpauschalen), der im Jahr 2006 insgesamt 954 abrechenbare Fallgruppen enthält. Damit verfügt der im Vergleich zum Vorjahr in Teilen umstrukturierte und erweiterte Katalog über 76 zusätzliche DRGs (2005: 878 DRGs). Die Änderung stellt eine Verfeinerung dar, mit der komplexe Behandlungsgeschehen genauer differenziert und dadurch adäquater vergütet werden können. Begrüßenswerte Änderungen erfolgten etwa im Bereich der Krebsmedizin, der Kinderheilkunde oder der Unfallchirurgie.

Gleichzeitig erfolgte eine Einigung bei den Abrechnungsbestimmungen und bei der Festlegung von Zusatzentgelten, das heißt für Leistungen, die neben den DRG-Pauschalsätzen abgerechnet werden können. Für 2006 wurden insgesamt 83 Zusatzentgelte vereinbart – 12 mehr als im Jahr 2005 (71 Zusatzentgelte).

Zum ersten Mal haben die Selbstverwaltungspartner auch zwei DRGs für die Abrechnung von teilstationären Krankenhausleistungen mit in den Katalog aufgenommen. Künftig ist eine teilstationäre Dialysebehandlung über eine bewertete Pauschale für Erwachsene und eine unbewertete – d.h. je Krankenhaus zu vereinbarende – Pauschale für Kinder abrechnungsfähig. Ebenfalls erfolgte eine Einigung zu den Deutschen Kodierrichtlinien, die die Dokumentation von Diagnosen und Prozeduren regeln.

Die vereinbarten Kataloge

  • G-DRG-Fallpauschalen-Katalog gemäß § 17 b Abs. 1 Satz 10 KHG,
  • Katalog ergänzender Zusatzentgelte gemäß § 17 b Abs. 1 Satz 12 KHG,
  • Katalog der noch nicht mit den DRG-Fallpauschalen sachgerecht vergüteten Leistungen gemäß § 6 Abs. 1 KHEntgG sowie
  • Zusatzentgelt-Katalog gemäß § 6 Abs. 1 KHEntgG

sind auf der Homepage des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) unter folgendem Link zum Download bereitgestellt:

http://www.g-drg.de/service/drg_down.php#fp06

Die KGNW hat ihre Mitglieder mit Rundschreiben detailliert über die Neuerungen des Fallpauschalensystems 2006 informiert und diese Informationen im passwortgeschützten Mitgliederservice bereitgestellt.