01. April 2019
Berechtigte Ärzte zur Abgabe einer Zweitmeinung
Auf den Internetseiten der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) können berechtigte Ärztinnen und Ärzte zur Abgabe einer Zweitmeiniung recherchiert werden:
(hierfür Sonderleistung/Therapieverfahren: Zweitmeinungsverfahren anwählen)