Pflegeberufe – Berufe mit Zukunft
Krankenschwester oder Krankenpfleger sind die wohl gängigsten Bezeichnungen für einen Beruf in der Pflege, aber auch die Begriffe Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege oder Altenpflege sind bekannt. Seit 2020 werden die Personen nach der entsprechenden generalistischen Ausbildung Pflegefachfrau/-mann/-person genannt. Die Berufe wurden zusammengefasst, damit die Absolventinnen und Absolventen nach der Ausbildung in allen Bereichen tätig werden können.
Es gibt auch eine einjährige Ausbildung in der Pflege- und Altenhilfe, die die Pflegefachpersonen bei ihren Tätigkeiten unterstützen. In Nordrhein-Westfalen wurden diese ebenfalls zusammengeführt zur generalistischen Pflegefachassistenz.
Der Pflegeberuf ist etwas Besonderes, denn er ist
- abwechslungsreich,
- vielfältig,
- interessant,
- zukunftssicher,
- erfüllend.
Dabei ist Pflege als zwischenmenschlicher Prozess zu verstehen. Es geht neben der körpernahen Unterstützung darum, die Gesunderhaltung und die selbständige Lebensführung zu fördern. Pflegende brauchen einen vorausschauenden Blick und handeln überlegt, angepasst an die Bedürfnisse und Wünsche der ihnen anvertrauten Menschen, zum Beispiel Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohner.
Wer sich für einen Pflegeberuf entscheidet, berät zu gesundheitsförderndem Verhalten und betreut beziehungsweise versorgt kranke, pflegebedürftige, behinderte oder sterbende Menschen aller Altersstufen. Das sind Erwachsene, Kinder und Jugendliche sowie alte Menschen. Zum beruflichen Alltag gehören ebenso die Arbeit im multiprofessionellen Team wie auch die Beratung und Anleitung der Angehörigen (Familie) und Zugehörigen (Freundinnen, Freunde und Bekannte).
Für sozial Engagierte, die gerne mit Menschen und im Team arbeiten sowie Interesse an medizinischen Themen haben, ist dieser verantwortungsvolle Beruf genau das Richtige.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten für die Wahl einer generalistischen (einheitlichen) Ausbildung, angepasst an die persönlichen Voraussetzungen und Neigungen:
Vorgestellt werden unter Beruf und Karriere die vielfältigen
Für den komplexen Prozess der Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland finden Sie hilfreiche Hinweise.
Ausbildung
Eine Übersicht zu den verschiedenen Möglichkeiten der Ausbildung in der Pflege lässt sich hier downloaden.
Der „neue“ generalistische (einheitliche) Berufsabschluss eröffnet die Möglichkeit, anschließend in der gesamten Vielfalt des Pflegeberufes arbeiten zu können, er ermöglicht eine spätere Spezialisierung und entspricht internationalen Standards.
Zum breiten Spektrum an Aufgaben und Tätigkeiten gehören die pflegerische, medizinische und soziale Begleitung und Versorgung der Menschen, die sich den Pflegenden anvertrauen. Dies schließt auch die Gesundheitsförderung und Vorbeugung von Krankheiten (Prävention) ein.
Die notwendigen Fähigkeiten werden im Rahmen der Ausbildung vermittelt. Dabei gibt es verschiedene Wege zur Pflegefachkraft:
- Berufliche Pflegeausbildung
- Pflegestudium (Duales Studium)
- Umschulung
- Weiterführende Informationen/Links
Berufliche Pflegeausbildung (generalistisch)
Der Pflegeberuf (früher Gesundheits- und [Kinder-]Krankenpflege und Altenpflege) ist ein Arbeitsfeld, in dem die pflegerische Versorgung von Menschen aller Altersstufen im Mittelpunkt steht. Die klassische berufliche Ausbildung findet in speziellen Schulen und in unterschiedlichen Versorgungsbereichen statt, zum Beispiel Krankenhäusern, Einrichtungen der stationäre Langzeitpflege und in der ambulanten Pflege.Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Pflegeausbildung ist eine zehnjährige allgemeine Schulbildung. Unter Umständen bietet eine Ausbildung zur Pflegefachassistenz (früher Pflegehelferin/-helfer) einen entsprechenden Einstieg.Dauer und Struktur
Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre und beinhaltet abwechselnd Unterricht an Pflegeschulen sowie Praxiseinsätze in den unterschiedlichen Versorgungsbereichen.Die theoretischen Inhalte sind eng mit der praktischen Ausbildung verzahnt. Die Lehrenden der Pflegeschulen besuchen die Auszubildenden regelmäßig in der Praxis. Vor Ort begleiten und unterstützen die Praxisanleitungen den Berufsalltag, führen schrittweise an die beruflichen Aufgaben heran und stehen für Fragen und Probleme zur Verfügung.
Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung (schriftlich, mündlich und praktisch) ab. Die Berufsbezeichnung ist „Pflegefachfrau“, „Pflegefachmann“ beziehungsweise „Pflegefachperson“. Diese generalistischen Pflegeabschlüsse sind EU-weit anerkannt.
Auszubildende haben die Möglichkeit, einen Schwerpunkt im praktischen Bereich mit dem so genannten Vertiefungseinsatz im dritten Ausbildungsjahr zu wählen. Dieser Vertiefungseinsatz wird beim Abschluss des Ausbildungsvertrags vereinbart. Folgende Wahlmöglichkeiten gibt es: Stationäre Akutpflege, Psychiatrische Versorgung, Pädiatrische Versorgung (Kinder und Jugendliche), Stationäre Langzeitpflege und Ambulante Akut-/Langzeitpflege.
Auszubildende, die den Vertiefungseinsatz in der Pflege alter Menschen oder der Versorgung von Kindern und Jugendlichen gewählt haben, haben die Wahlmöglichkeit, ob sie einen generalistischen Berufsabschluss oder einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erwerben möchten.
Die Pflegeschulen informieren über die Ausbildung. Wo sich die nächste Schule befindet, zeigt die Übersicht der Pflegeschulen (BFSFJ).
Verdienst
Der Pflegeberuf zählt zu den bestbezahlten Ausbildungen. Die Ausbildungsvergütung staffelt sich meist nach dem Ausbildungsjahr und variiert je nach Träger der praktischen Ausbildung.Für Auszubildende in Einrichtungen des öffentlichen Dienstes gilt der „Tarifvertrag für Auszubildende für die Pflege“ (TVAöD). Die Höhe der Brutto-Vergütung liegt hier seit dem 1. März 2024 bei (Stand: April 2023)
- 1. Ausbildungsjahr: rund 1.341 EUR (zuvor 1.191 €),
- 2. Ausbildungsjahr: rund 1.402 EUR (zuvor 1.252 €),
- 3. Ausbildungsjahr: rund 1.503 EUR (zuvor 1.352 €).
Pflegestudium (Duales Studium)
Bereits seit einigen Jahren besteht an manchen Hochschulen die Möglichkeit eines dualen Pflegestudiums. Seit der Einführung des generalistischen Pflegestudiums im Jahr 2020 ergeben sich jedoch zusätzliche Qualifizierungs- und Karrieremöglichkeiten. Neben den Inhalten der beruflichen Pflegeausbildung werden in diesem dualen Bachelor-Studiengang Fähigkeiten zum evidenzbasierten, also wissenschaftlich fundierten Arbeiten in klinischen und außerklinischen pflegepraktischen Handlungsfeldern vermittelt.
Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für das Pflegestudium ist die allgemeine Hochschulreife (Abitur oder Fachabitur) oder eine vergleichbare Qualifikation.Dauer und Struktur
Das duales Studium dauert mindestens drei Jahre und umfasst abwechselnd theoretische und praktische Lehrveranstaltungen an der Hochschule und Praxiseinsätze in den verschiedenen Versorgungsbereichen. Die Praxiseinsätze gliedern sich in Pflichteinsätze, einen Vertiefungseinsatz sowie weitere Einsätze.Das Studium schließt mit der Verleihung des akademischen Grades Bachelor of Science durch die jeweilige Hochschule ab. Die staatliche Prüfung zur Erlangung der Berufszulassung ist dabei Bestandteil der hochschulischen Prüfung. Die Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“, „Pflegefachmann“ beziehungsweise „Pflegefachperson“ wird in Verbindung mit dem akademischen Grad (B. Sc.) geführt.
Die im Studium erworbenen wissenschaftlichen Kompetenzen unterscheiden die Absolventinnen und Absolventen von einer Pflegefachkraft. Das Aufgabenspektrum erweitert sich maßgeblich.
An den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen, die das duale Pflegestudium anbieten, lässt sich mehr über den Studiengang erfahren. Wo sich die nächste Hochschule befindet, zeigt die Übersicht über primärqualifizierende Studiengänge nach dem Pflegeberufegesetz (BFSFJ).
Verdienst
Die Höhe der monatlichen angemessenen Vergütung wird vom Träger des praktischen Teils des dualen Studiengangs bezahlt, variiert je nach Träger und ist meist nach dem Ausbildungsjahr gestaffelt.In Einrichtungen des öffentlichen Rechts gilt der „Tarifvertrag für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst“ (TVSöD). Die Höhe der Brutto-Vergütung liegt hier seit dem 1. März 2024 bei (Stand: April 2023):
- 1. Ausbildungsjahr: rund 1.341 EUR (zuvor 1.191 €)
- 2. Ausbildungsjahr: rund 1.402 EUR (zuvor 1.252 €)
- 3. Ausbildungsjahr: rund 1.503 EUR (zuvor 1.352 €)
(Quelle: TVSöD)
Umschulung
Manche entdecken erst im Laufe des Berufslebens ein besonderes Interesse an einer Tätigkeit in der Pflege. Eine entsprechende Umschulung zur/zum Pflegefachfrau/Pflegefachmann/Pflegefachperson bietet eine interessante und zukunftssichere Beschäftigung.Die Umschulung eröffnet neue berufliche Perspektiven und vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten in den unterschiedlichsten Einsatzgebieten. Der Bedarf an Pflegefachkräften ist bereits heute hoch und wird in Zukunft noch wachsen, sodass eine Beschäftigung auch in den nächsten Jahren gesichert ist.
Die Umschulung verläuft wie eine „reguläre“ Pflegeausbildung.
Agenturen für Arbeit oder Jobcenter unterstützen bei der Prüfung, ob die entsprechenden Fördervoraussetzungen vorliegen, die Weiterbildungskosten übernommen werden und gegebenenfalls die Fortzahlung des Arbeitslosengeldes möglich ist.
Termine für die Beratung vergibt die Bundesagentur für Arbeit.
Für Arbeitgeber gibt es Fördermöglichkeiten unter bestimmten Voraussetzungen, die durch eine Initiative der Bundesagentur für Arbeit (WeGebAU Förderung) bereitgestellt werden. Die WeGebAU Förderung setzt sich aus Lehrgangskosten sowie Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten und eventuell Kosten für Übernachtung und Verpflegung zusammen. Je nach Förderungstyp werden oft auch die Lohnkosten des geförderten Arbeitnehmers übernommen.
Weiterführende Informationen/Links
Ausbildung
Pflege: Ausbildung mit Anspruch (BMFSFJ) (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)Pflege und Gesundheitsberufe (MAGS) (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)
Pflegeschulen und Studiengänge
Übersicht der Pflegeschulen (BFSFJ)Übersicht über primärqualifizierende Studiengänge nach Pflegeberufegesetz (BFSFJ)
Gesetze und Organisationen
Pflegeberufegesetz (PflBG)Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPV)
Pflegekammer NRW
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In der einjährigen Pflegefachassistenzausbildung werden seit 2021 die Ausbildungen in der Altenpflegehilfe und der Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz in Nordrhein-Westfalen zusammengeführt. Die ausgebildete Pflegefachassistenz unterstützt Pflegefachpersonen bei der Pflege und Begleitung von Menschen aller Altersstufen in der Grundversorgung.
Die generalistische Ausbildung zur Pflegeassistenz bietet einen einheitlichen Berufsabschluss, um anschließend in den verschiedensten Bereichen tätig werden zu können.
Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Ausbildung ist ein Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss.Dauer und Struktur
Die Ausbildung dauert in der Regel ein Jahr und beinhaltet Unterricht an Pflegeschulen sowie Praxiseinsätze in einem Krankenhaus sowie einer stationären und ambulanten Pflegeeinrichtung.Ausbildungsinhalt ist die Unterstützung/Mitwirkung bei der pflegerischen Versorgung von Menschen aller Altersstufen, also von Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen sowie alten Menschen. Dabei ist Pflege als zwischenmenschlicher Prozess zu verstehen. Es geht neben der körpernahen Unterstützung darum, die Gesunderhaltung und die selbständige Lebensführung zu fördern.
Nach der Ausbildung arbeiten Pflegefachassistentinnen und Pflegefachassistenten Hand in Hand mit Pflegefachfrauen/-männern/-personen.
Die Auszubildenden erhalten eine Ausbildungsvergütung, die mit dem Ausbildungsbetrieb vereinbart wird. Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.
Die Ausbildung zur/zum Pflegefachassistentin/Pflegefachassistenten ermöglicht Einblicke in die professionelle Pflege und kann einen Einstieg in die Ausbildung zur/zum Pflegefachfrau/Pflegefachmann/Pflegefachperson bieten. Auf die dreijährige Ausbildung zur Pflegefachkraft können Ausbildungszeiten und Inhalte angerechnet werden, sodass die dreijährige Ausbildung verkürzt werden kann.
Mehr erfahren lässt sich an den Pflegeschulen, die diese Ausbildung anbieten. Wo sich die nächste Schule befindet, zeigt die Übersicht der Pflegeschulen (BFSFJ).
Weiterführende Informationen / Links
Ausbildung
Pflegefachassistentin/Pflegefachassistent (MAGS) (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)Gesetze
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Pflegefachassistenz (PflfachassAPrV)zurück zur Übersicht Ausbildung
Beruf und Karriere
Eine abgeschlossene Ausbildung zur Pflegefachkraft eröffnet vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten und ein breites Spektrum an Weitentwicklungsoptionen. Dabei ist das Gehalt im Vergleich zu anderen Ausbildungsberufen überdurchschnittlich gut.
Selbstverständlich gehört wie in jedem Beruf das lebenslange Lernen dazu, was ihn so spannend und abwechslungsreich gestaltet. Regelmäßige Fortbildungen sind für eine gute Arbeit unerlässlich. Pflege ist immer ein Lern- und Entwicklungsprozess. Und nicht nur als Arbeitskraft, sondern auch als Mensch wird man dabei gefordert und gefördert.
Beschäftigungsmöglichkeiten
Nach der Ausbildung zur/zum Pflegefachfrau/Pflegefachmann/Pflegefachperson stehen in allen Versorgungsbereichen der Pflege vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten beziehungsweise Tätigkeitsbereiche offen, zum Beispiel:
- Krankenhäuser (Normal- oder Intensivstationen, Funktionsbereiche wie Endoskopie oder Notfallambulanz)
- Rehabilitationskliniken
- Ambulante Pflege im häuslichen Umfeld
- Stationäre Langzeitpflege (Seniorenheime)
- Begleitung sterbender Menschen
- Begleitung psychisch erkrankter Menschen
- Wohnheime für Menschen mit Behinderungen
- Gesundheitszentren und Beratungsstellen
Verdienst
Pflegefachkräfte verdienen im Vergleich mit Beschäftigten anderer Ausbildungsberufe überdurchschnittlich gut.
Das Gehalt ist abhängig von der Art der Einrichtung und dem jeweils geltenden Tarifvertrag. Je nach Qualifikation wird die entsprechende Entgeltgruppe zugeordnet. Die Entgeltstufe richtet sich nach der Berufserfahrung und erhöht sich in festgelegten Zeitabständen, wodurch auch das Gehalt steigt. Weitere Qualifizierungen bedeuten gegebenenfalls auch eine bessere Vergütung.
Vollzeitbeschäftigte Fachkräfte erhielten brutto im Durchschnitt (ohne Sonderzahlungen):
- Fachkräfte in der Altenpflege: 3.920 Euro
- Fachkräfte in der Krankenpflege: 4.067 Euro
- Vollzeitbeschäftigte (Durchschnitt): 3.714 Euro
(Quelle: Statistisches Bundesamt/(Destatis 62361-0030)
- Mit mehrjähriger Berufserfahrung und gegebenenfalls einer Weiterqualifizierung ist ein monatlicher Verdienst von über 5.000 Euro brutto möglich.
Weiterqualifizierungs- und Karrieremöglichkeiten
Die Pflege bietet nach der beruflichen Ausbildung ein breites Spektrum an Karriereoptionen. So kann jede/jeder eine für sich passende Möglichkeit finden. Der Weg dahin führt über Fort- und Weiterbildungen, Spezialisierungen oder ein Fachstudium (berufsbegleitend oder in Vollzeit). So eröffnen sich neue Perspektiven und gegebenenfalls ein beruflicher Aufstieg.
Bei Fortbildungen erfährt man an einem oder mehreren Tagen mehr über pflegerisches und therapeutisches Fachwissen, moderne Kommunikationstechniken oder aktuelle Entwicklungen im Gesundheitswesen. Weiterbildungen dauern in der Regel ein bis zwei Jahre. Zum Teil werden einige Jahre Berufserfahrung vorausgesetzt. Wer sich weiterbildet, vertieft und erweitert sein Fachwissen und kann danach in speziellen Fachgebieten oder Funktionen arbeiten.
Nach der klassischen Berufsausbildung lässt sich auch ein Studium anschließen. Studiengänge gibt es zum Beispiel für Pädagogik, Management oder Pflegewissenschaft.
Eine Übersicht zu den verschiedenen Karrieremöglichkeiten in der Pflege lässt sich hier downloaden.
Schwerpunkte und Themengebiete (Auswahl)
Fortbildungen:
- Wundmanagement (Versorgung von Wunden)
- Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz
- Schmerzmanagement
- Sturzprophylaxe (Vorbeugen von Stürzen)
- Selbstfürsorge
Pflegerische Fachweiterbildungen (Qualifikation für ein bestimmtes pflegerisches Handlungsfeld über die Ausbildung hinaus/Klassifikation gemäß Weiterbildungsordnung der Pflegekammer NRW):
- Intensiv- und Anästhesiepflege
- Notfallpflege
- Pflege in der Onkologie
- Pflege in der Psychiatrie
Pflegerische Funktionsweiterbildungen in Führung, Anleitung und Organisation (Qualifikation für eine bestimmte Funktion und Aufgabe über die Ausbildung hinaus/Klassifikation gemäß Weiterbildungsordnung der Pflegekammer NRW):
- Praxisanleitung
- Leitung einer Station/eines Bereichs
- Case Management
- Hygienefachkraft (WeiVHygPfl NRW)
Fachstudiengänge:
- Pflegemanagement: Das Studium vermittelt die Voraussetzungen zur Übernahme von Leitungspositionen im mittleren und höheren Management im Gesundheitswesen. Dazu zählen neben dem notwendigen Wissen organisatorische und planerische sowie analytische und strategische Fähigkeiten.
- Pflegepädagogik: Der Abschluss ermöglicht, in verschiedenen Bereichen des Bildungssystems in der Pflegebranche zu arbeiten, zum Beispiel in Pflegeschulen, Fort- und Weiterbildungsinstitutionen oder in der akademischen Bildung.
- Pflegewissenschaft: Das Studium befähigt, die aktuellen und zukünftigen Problemstellungen in der pflegerischen Versorgungspraxis mit wissenschaftlich fundierten Methoden zu bewältigen.
Entsprechende Angebote zeigt die Übersicht über die Hochschulen (Pflegestudium).
Gewinnung von internationalen Pflegefachkräften
Die Gewinnung von Pflegefachkräften aus Drittstaaten ist eine zusätzliche Möglichkeit für Gesundheits-, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen, die pflegerische Versorgung in Zeiten des sich weiter verschärfenden Fachkräftemangels in den Gesundheitsberufen aufrecht zu erhalten.
Vorgehen/Prozess
Die Anwerbung und Einstellung internationaler Fachkräfte ist ein komplexer und zeitintensiver Prozess, was sowohl die Verfahren und Zuständigkeiten (gesetzliche Vorgaben, Einreise, Anerkennung etc.) als auch die menschlichen Aspekte (Integration) betrifft. Bis eine Beschäftigung erfolgen kann, sind innerhalb der Einrichtung die allgemeinen Rahmenbedingungen und die Maßnahmen zur Rekrutierung zu klären beziehungsweise zu gestalten. Auch bei den Einreisevorbereitungen sind viele rechtliche Aspekte zu beachten. Darüber hinaus benötigen die Betroffenen Unterstützung beim Anerkennungsverfahren und beim Erlernen der Sprache. Sind diese Hürden bewältigt und der neue internationale Mitarbeitende ist vor Ort, ist der Schlüssel für ein langfristiges und erfolgreiches Beschäftigungsverhältnis eine berufliche und soziale Integration.
Dies verdeutlicht die zentrale Verantwortung der jeweiligen Einrichtungen bei der Anwerbung von internationalen Pflegefachpersonen für den Ablauf und die Steuerung des gesamten Prozesses, von der Vorbereitung über die Gewinnung und den Start in Deutschland bis zur langfristigen Integration.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (in Kraft seit 2020) ermöglicht durch die Bündelung der Zuständigkeiten bei zentralen Ausländerbehörden ein sogenanntes beschleunigtes Fachkräfteverfahren für Arbeitgeber mit planungssicheren Fristen.
Welche Schritte ein Krankenhaus unternehmen kann, um internationale Pflegefachkräfte für sich zu gewinnen, zeigt ein Schaubild, das sich hier downloaden lässt.
Anerkennung von Berufsqualifikationen / Zentrale Anerkennungsstelle
Für die Anerkennung von Gesundheitsberufen ist die Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (ZAG) der Bezirksregierung Münster zuständig. Hier stehen auch diverse Downloads zur Verfügung. Weitere Informationen finden sich unter:
- Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen des MAGS
- Gleichwertigkeitsprüfungen für Pflege- und Gesundheitsfachberufe der ZAG
Beratungsangebote für Interessierte aus dem Ausland
- Aktueller Wohnsitz noch im Ausland: kostenfreies umfangreiche Beratungsangebot der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) mit einem umfangreichen Beratungs- und Unterstützungsangebots während des gesamten Anerkennungsverfahrens; E-Mail: recognition@arbeitsagentur.de
- Aktueller Wohnsitz bereits in Deutschland: Beratung durch das IQ-Netzwerk (Netzwerk Integration durch Qualifizierung); E-Mail: kontakt@iq-nrw-west.de (Zentrale); Link zu den Ansprechpersonen
Weiterführende Informationen/Links
Hilfreiche Handreichungen zur Fachkräftegewinnung und -integration aus dem Ausland
Handreichung für Arbeitgeber „Gewinnung, Anerkennung und Integration ausländischer Fachkräfte im Gesundheitswesen“ (Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH (G.I.B.) in Abstimmung mit dem MAGS) (Download)
Pflegefachkräfte für Deutschland der Bundesagentur für Arbeit (ZAV)
Leitfaden Fachkräfte finden & binden des RKW Kompetenzzentrums
Deutsches Kompetenzzentrum für internationale Fachkräfte in den Gesundheits- und Pflegeberufen (DKF) mit Anforderungsfeldern und Werkzeugkoffer (Willkommenskultur und Integration)
Make it in Germany (Informationen rund um die Vorteile und Gründe für die Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland von der Bundesregierung)
Projekte und (Förder-)Programme zur Unterstützung von Einrichtungen
- IQ – Netzwerk Integration durch Qualifizierung (Förderprogramm zur Verbesserung der nachhaltigen und bildungsadäquaten Integration von erwachsenen Menschen ausländischer Herkunft und ausländischer Berufsqualifikation in den Arbeitsmarkt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Europäische Union)
- Programm Triple Win (Programm für nachhaltige Gewinnung von Pflegefachkräften aus Drittstaaten für die deutsche Gesundheits- und Pflegebranche der Zentrale Auslands- und Fachvermittlung/ZAV der Bundesagentur für Arbeit/BA und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit/GIZ): Unterstützung der Arbeitgeber bei der Auswahl, Anerkennung und Integration, faires und transparentes Vermittlungsverfahren mit beruflicher und persönlicher Perspektive für ausländische Pflegekräfte, Entlastung des Arbeitsmarktes der Herkunftsländer
- Faire Anwerbung Pflege Deutschland (Gütesiegel der Bundesrepublik Deutschland für privatwirtschaftliche Anwerbung von Pflegefachpersonal aus Drittstaaten des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) inkl. Liste der erfolgreich geprüften Einrichtungen)
Anerkennung von Berufsqualifikationen / Zentrale Anerkennungsstelle
- Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (ZAG)
- Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA)
Gesetze
- Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - BQFG) des Bundes
- Gesetz zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen in Nordrhein-Westfalen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW – BQFG NRW)