Datenannahmestelle Krankenhaus (DAS-KH)

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  1. Über uns
  2. Allgemeine Informationen
  3. QS-Verfahren
  4. Datenübermittlung und Datenlieferfristen
  5. DeQS-NRW Portal
  6. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
  7. Nützliche Links auf einen Blick

1. Über uns

Die KGNW nimmt im Rahmen der Qualitätssicherungsverfahren gemäß der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) und der Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren (plan. QI-RL) die Funktion der "Datenannahmestelle Krankenhaus (DAS-KH)" für Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen wahr. Neben der Annahme der dokumentationspflichtigen Datensätze und Sollstatistiken der DeQS-Verfahren sowie der Weiterleitung an die beteiligten Stellen (Vertrauensstelle und Bundesauswertungsstelle) werden auch die Jahresauswertungen (Rückmeldeberichte) und Quartalsauswertungen (Zwischenberichte) depseudonymisiert von der DAS-KH zur Verfügung gestellt. Des Weiteren ist die DAS-KH für die Bereitstellung depseudonymisierter Stellungnahmen und C1-Kommentierungen der Krankenhäuser sowie für die Annahme der dazugehörigen Daten gemäß den Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser (Qb-R) zuständig. Weitere Leistungen der DAS-KH können Sie der untenstehenden Prozessübersicht entnehmen.

© KGNW Prozesse in der Datenannahmestelle Krankenhaus (DAS KH), Stand Oktober 2023

Hier können Sie sich die Prozessübersicht in einer gut lesbaren Form als PDF downloaden: Download der Prozessübersicht (PDF 236 KB).

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2. Allgemeine Informationen

Die DeQS-RL ist am 01.01.2019 in Kraft getreten und löste die Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (Qesü-RL) ab. Seit dem 01.01.2020 beinhaltet die DeQS-RL auch die Regelungen zu den direkten (bundesbezogenen) QS-Verfahren, die zuvor in der "Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern" (QSKH-RL) geregelt waren. Zum 01.01.2021 wurden alle QS-Verfahren der QSKH-RL in die DeQS-RL überführt. Die Weiterentwicklung der datengestützten Qualitätssicherung war damit zunächst abgeschlossen, um einheitliche Rahmenbedingungen zur Qualitätssicherung zu schaffen.

Seit dem 01.01.2021 sind die QS-Verfahren QS PCI, QS WI, QS CHE, QS NET, QS TX, QS KCHK, QS KAROTIS, QS CAP, QS MC, QS GYN-OP, QS DEK, QS HSMDEF, QS PM, QS HGV und QS KEP im Rahmen der DeQS-RL verpflichtend zu dokumentieren.

Die DAS-KH ist für folgende Leistungen im Krankenhaus zuständig, die im Rahmen der DeQS-RL dokumentationspflichtig sind:

  • Stationäre Fälle (§ 301 SGB V, § 121 Abs. 5 SGB V, §§ 140a ff SGB V)
  • Vor- und nachstationäre Fälle (§ 115a SGB V)
  • Ambulante Fälle (§ 115b, § 116b, § 118, § 119 SGB V)

Zu beachten ist, dass je nach Verfahren entweder nur GKV-Versicherte oder auch Nicht-GKV-Versicherte einbezogen werden. Um den Indexeingriff (Ersteingriff) zu beurteilen, können auch die mit ihm assoziierten Folgeereignisse (Follow-up) unter Nutzung weiterer Datenquellen, wie z.B. Sozialdaten bei den Krankenkassen, betrachtet werden. Nähere Ausführungen finden sich in den themenspezifischen Bestimmungen der jeweiligen DeQS-Verfahren.

Vertragsärztliche Leistungen werden, sofern es sich nicht um belegärztliche Leistungen handelt, der Datenannahmestelle KV zugeordnet.

Für selektivvertraglich tätige Arztpraxen ergibt sich eine QS-Dokumentationspflicht mit anschließender Datenlieferpflicht an die Vertrauensstelle nach § 299 SGB V.

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3. QS-Verfahren

Insgesamt umfasst die DeQS-RL 15 Verfahren, die sich unter zwölf Versorgungsbereiche subsummieren lassen. Die wichtigsten Informationen zu den einzelnen QS-Verfahren haben wir Ihnen in einer Tabelle zusammenfasst, die Sie hier herunterladen können: DeQS-Verfahren (Module und Startdatum)

In den folgenden Akkordeonelementen finden Sie Einzelheiten zu den jeweiligen DeQS-Verfahren.

4. Datenübermittlung und Datenlieferfristen

Im Rahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäuser besteht gemäß der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS) für alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser die Verpflichtung der Abgabe einer fallbezogenen und einer einrichtungsbezogenen Sollstatistik. Krankenhäuser ohne dokumentationspflichtige vollstationäre Fälle (Nullmelder) sind ebenso zur Abgabe der Sollstatistiken verpflichtet.

Die Datenannahmestelle Krankenhaus bei der KGNW nimmt die fall- und einrichtungsbezogene Sollstatistik sowie die Einrichtungsbefragung QS WI (NWIEA/NWIES) und Risikostatistik der Krankenhäuser entgegen. Die fall- und einrichtungsbezogene Sollstatistik übermitteln Krankenhäuser unter Berücksichtigung des bundeseinheitlich vorgegebenen Formats in elektronischer Form per E-Mail an sollstatistik@kgnw.de.

Einrichtungsbefragung QS (NWIEA/NWIES) und die standortbezogene Risikostatistik nimmt die DAS-KH mit Unterstützung des BQS-Institutes an. Die Einrichtungsbefragung übermitteln Sie daher an eb.xmldaten@bqs-institut.de und die Risikostatistik an risikostatistik@bqs-institut.de.

Dokumentationspflichtige Datensätze der DeQS-Verfahren werden von den Krankenhäusern des Landes NRW an die DAS-KH bei der KGNW übermittelt. Die DAS-KH übernimmt die Pseudonymisierung der leistungserbringeridentifizierenden Angaben (Institutionskennzeichen und Standortnummer) und leitet die Daten weiter an die Vertrauensstelle, sofern patientenidentifizierende Daten pseudonymisiert werden müssen, und an die Bundesauswertungsstelle. Das serielle Datenflussmodell (siehe Abbildung) veranschaulicht die allgemeine Datenübermittlung in den DeQS-Verfahren und die Zuständigkeiten der beteiligten Stellen. Das serielle Datenflussmodell veranschaulicht die allgemeine Datenübermittlung in den DeQS-Verfahren und die Zuständigkeiten der beteiligten Stellen.

Die DeQS-RL sieht eine quartalsweise Datenübermittlung an die Datenannahmestelle (xmldaten@bqs-institut.de) vor. Die Datensätze der DeQS-Verfahren werden mit bekannter Software-Registernummer und Transportverschlüsselung an den technischen Dienstleister der Datenannahmestelle Krankenhaus, dem BQS-Institut, übermittelt.

Die Übermittlung der Daten erfolgt entsprechend der Daten der folgenden Tabelle: Download der Tabelle

© KGNW

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5. DeQS-NRW-Portal

Zur Abwicklung der Anforderungen aus der DeQS-RL hat die KGNW das DeQS-NRW-Portal etabliert. Hierdurch werden viele Aufgaben automatisiert unterstützt (z.B. Anzeige der übermittelten Datensätze je Modul und Verfahrensjahr, Vorgangsnummernlisten, Sollzahlen und Dokumentationsrate, Download der Soll-Ist-Bescheinigungen, Rückmeldeberichte, landesbezogene Stellungnahmeverfahren etc.). Bei der KGNW wird jeweils eine zuständige QS-hauptverantwortliche Person mit Zugriffsrechten für das DeQS-NRW-Portal geführt, die hausintern weitere Zugriffsrechte (z.B. an die jeweiligen verantwortlichen Ärztinnen und Ärzte) erteilen kann. Bitte achten Sie stets auf die Aktualität Ihrer Zugriffsrechte, da über das DeQS-NRW-Portal auch die Zuordnung der IQTIG-Rückmeldeberichte und in Kooperation mit dem LAG-Portal der Geschäftsstelle LAG DeQS NRW auch die Organisation des landesbezogenen Stellungnahmeverfahrens erfolgt.

Hier gelangen Sie zum Login des DeQS-NRW-Portals.

Rückfragen bezüglich der Anmeldung und Berechtigten-Verwaltung im DeQS-NRW-Portal richten Sie bitte an deqs.das-kh@kgnw.de.

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6. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartnerinnen bei der DAS-KH:

Lia-Fee Frisch, lfrisch@kgnw.de, +49 211 47819-81
Iman Hammou, ihammou@kgnw.de, +49 211 47819-82 (Mo.-Do. erreichbar)
Julia Prim, jprim@kgnw.de, +49 211 47819-83 (Di.-Do. bis ca. 14 Uhr erreichbar)

Bei konkreten technischen Problemen bei der Datenlieferung oder etwaigen Fehlermeldungen bei der Übermittlung der Datensätze steht Ihnen das BQS-Institut zur Verfügung:
Telefon: +49 40 2540 7840
E-Mail: serviceline@bqs-institut.de

Bei Fragen zum Verfahren der externen Qualitätssicherung nach SGB V oder bei Problemstellungen im Zusammenhang mit der technischen Umsetzung steht Ihnen das IQTIG zur Verfügung:
Telefon: +49 30 585826-340
E-Mail: verfahrenssupport@iqtig.org

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7. Nützliche Links auf einen Blick

Soll- und Risikostatistik im DeQS-Verfahren (zum Download)

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