Datenannahmestelle Krankenhaus (DAS-KH)
- Über uns
- Allgemeine Informationen
- QS-Verfahren
- Datenübermittlung und Datenlieferfristen
- DeQS-NRW Portal
- Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
- Nützliche Links auf einen Blick
1. Über uns
Die KGNW nimmt im Rahmen der Qualitätssicherungsverfahren gemäß der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) und der Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren (plan. QI-RL) die Funktion der "Datenannahmestelle Krankenhaus (DAS-KH)" für Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen wahr. Neben der Annahme der dokumentationspflichtigen Datensätze und Sollstatistiken der DeQS-Verfahren sowie der Weiterleitung an die beteiligten Stellen (Vertrauensstelle und Bundesauswertungsstelle) werden auch die Jahresauswertungen (Rückmeldeberichte) und Quartalsauswertungen (Zwischenberichte) depseudonymisiert von der DAS-KH zur Verfügung gestellt. Des Weiteren ist die DAS-KH für die Bereitstellung depseudonymisierter Stellungnahmen und C1-Kommentierungen der Krankenhäuser sowie für die Annahme der dazugehörigen Daten gemäß den Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser (Qb-R) zuständig. Weitere Leistungen der DAS-KH können Sie der untenstehenden Prozessübersicht entnehmen.
Hier können Sie sich die Prozessübersicht in einer gut lesbaren Form als PDF downloaden: Download der Prozessübersicht (PDF 236 KB).
2. Allgemeine Informationen
Die DeQS-RL ist am 01.01.2019 in Kraft getreten und löste die Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (Qesü-RL) ab. Seit dem 01.01.2020 beinhaltet die DeQS-RL auch die Regelungen zu den direkten (bundesbezogenen) QS-Verfahren, die zuvor in der "Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern" (QSKH-RL) geregelt waren. Zum 01.01.2021 wurden alle QS-Verfahren der QSKH-RL in die DeQS-RL überführt. Die Weiterentwicklung der datengestützten Qualitätssicherung war damit zunächst abgeschlossen, um einheitliche Rahmenbedingungen zur Qualitätssicherung zu schaffen.
Seit dem 01.01.2021 sind die QS-Verfahren QS PCI, QS WI, QS CHE, QS NET, QS TX, QS KCHK, QS KAROTIS, QS CAP, QS MC, QS GYN-OP, QS DEK, QS HSMDEF, QS PM, QS HGV und QS KEP im Rahmen der DeQS-RL verpflichtend zu dokumentieren.
Die DAS-KH ist für folgende Leistungen im Krankenhaus zuständig, die im Rahmen der DeQS-RL dokumentationspflichtig sind:
- Stationäre Fälle (§ 301 SGB V, § 121 Abs. 5 SGB V, §§ 140a ff SGB V)
- Vor- und nachstationäre Fälle (§ 115a SGB V)
- Ambulante Fälle (§ 115b, § 116b, § 118, § 119 SGB V)
Zu beachten ist, dass je nach Verfahren entweder nur GKV-Versicherte oder auch Nicht-GKV-Versicherte einbezogen werden. Um den Indexeingriff (Ersteingriff) zu beurteilen, können auch die mit ihm assoziierten Folgeereignisse (Follow-up) unter Nutzung weiterer Datenquellen, wie z.B. Sozialdaten bei den Krankenkassen, betrachtet werden. Nähere Ausführungen finden sich in den themenspezifischen Bestimmungen der jeweiligen DeQS-Verfahren.
Vertragsärztliche Leistungen werden, sofern es sich nicht um belegärztliche Leistungen handelt, der Datenannahmestelle KV zugeordnet.
Für selektivvertraglich tätige Arztpraxen ergibt sich eine QS-Dokumentationspflicht mit anschließender Datenlieferpflicht an die Vertrauensstelle nach § 299 SGB V.
3. QS-Verfahren
Insgesamt umfasst die DeQS-RL 15 Verfahren, die sich unter zwölf Versorgungsbereiche subsummieren lassen. Die wichtigsten Informationen zu den einzelnen QS-Verfahren haben wir Ihnen in einer Tabelle zusammenfasst, die Sie hier herunterladen können: DeQS-Verfahren (Module und Startdatum)
In den folgenden Akkordeonelementen finden Sie Einzelheiten zu den jeweiligen DeQS-Verfahren.
Ziel des Verfahrens ist das Beurteilen ambulant oder stationär erbrachter Herzkathetereingriffe (Indexeingriffe = Ersteingriffe) bei Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.
Zum 01.07.2022 wurde das QS-Verfahren um die Patientenbefragung erweitert und ist somit die erste Patientenbefragung im Rahmen der gesetzlichen Qualitätssicherung. Die vom IQTIG entwickelten Fragebögen richten sich an erwachsene gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten und dienen der Erfassung und Veranschaulichung von Behandlungsergebnissen und -erfahrungen aus Sicht der Behandelten.
Weitere Informationen zum Verfahren QS PCI finden sich auf der Website des IQTIG.
zurück zur Übersicht
Das Verfahren hat die Vermeidung postoperativer Wundinfektionen zum Ziel. Krankenhäuser und Arztpraxen sind verpflichtet, systematisch Daten zum Auftreten von postoperativen Wundinfektionen nach chirurgischen Eingriffen zu erheben.
1. Datenerhebung zur Bestimmung der Raten an postoperativen Wundinfektionen
- die Sozialdaten bei den Krankenkassen (Operationen in Praxen und Krankenhäusern)
- die fallbezogene QS-Dokumentation zu postoperativ aufgetretenen Wundinfektionen bei den stationären Leistungserbringern (Modul NWIF)
Die Wundinfektionsraten werden nur für Operationen der Fachgebiete Chirurgie/Allgemeinchirurgie, Gefäßchirurgie, Viszeralchirurgie, Orthopädie/Unfallchirurgie, Plastische Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Urologie und Herzchirurgie ausgewertet. Das QS-Verfahren WI setzt sich aus folgenden Erhebungen zusammen:
Modul NWIF
Zur Bestimmung der Rate an postoperativen Wundinfektionen werden die fallbezogenen QS-Dokumentationen im Krankenhaus (NWIF-Bögen) und Tracer-Eingriffe anhand von Sozialdaten bei den Krankenkassen betrachtet. Hierdurch sollen Wundinfektionen identifiziert werden, die sich im Anschluss an diese Tracer-Eingriffe entwickelt haben. Der Großteil der Datenerfassung geschieht dabei ohne händische Datenerfassung. Im Krankenhaus muss lediglich die fallbezogene QS-Dokumentation ausgefüllt werden, die nur dann ausgelöst wird, wenn eine „potentielle Wundinfektion“ (gemäß der Spezifikation) vorliegt. Da es bislang keine ausreichend spezifischen Kodes oder Kodekonstellationen für postoperative Wundinfektionen gibt, muss das Krankenhaus einschätzen, ob tatsächlich eine postoperative Wundinfektion vorliegt. Der Bogen wird auch unabhängig davon ausgelöst, ob eine Operation im Vorfeld bei der jeweiligen Patientin oder dem jeweiligen Patienten durchgeführt wurde. Erst im IQTIG wird dann die postoperative Wundinfektion einer Patientin oder eines Patienten mit einer über die Sozialdaten ermittelten Tracer-Operation zusammengeführt.
Nur gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren sind in das Verfahren eingeschlossen.
zurück zur Übersicht
Module NWIEA/NWIES
Mit dem zweiten Teil des QS-Verfahrens WI, der Einrichtungsbefragung ambulant und stationär (NWIEA und NWIES), werden nach jedem Erfassungsjahr Daten zum Infektions- und Hygienemanagement in operierenden Einrichtungen erhoben. Die Einrichtungsbefragung ambulant (NWIEA) richtet sich dabei an alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte oder ermächtigten Ärztinnen und Ärzte, die ambulante Operationen durchführen und an alle Krankenhäuser, die ambulant operieren. Die Einrichtungsbefragung stationär (NWIES) richtet sich an alle Krankenhäuser, die stationär Operationen durchführen sowie an Belegärztinnen und Belegärzte, die Operationen am Krankenhaus durchführen, aber mit der Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen.
Auswertung der Daten der Einrichtungsbefragung
Jährlich erhalten alle Leistungserbringer, die mindestens eine Tracer-Operation durchgeführt haben, einen Rückmeldebericht. Darin enthalten sind Auswertungen der Indikatoren zu postoperativen Wundinfektionen und zum Einrichtungs- und Infektionsmanagement im Vergleich zu den Vergleichsgruppen (Benchmark).
Weitere Informationen zum QS-Verfahren WI finden sich auf der Website vom IQTIG.
zurück zur Übersicht
In dem Verfahren QS CHE sind stationär erbrachte Indexeingriffe (Ersteingriffe) einbezogen. Über die Sozialdaten bei den Krankenkassen sollen auch assoziierte Folgeereignisse, die nach dem Krankenhausaufenthalt auftreten, beurteilt werden. Dies sind operationsbedingte Gallenwegskomplikationen, Reinterventionen aufgrund von Komplikationen, eingriffsspezifische Infektionen, interventionsbedürftige Blutungen, weitere postoperative Komplikationen sowie die Sterblichkeit.
Einbezogen sind gesetzlich Versicherte über 18 Jahre.
Weitere Informationen zum Verfahren QS CHE befinden sich auf der Website vom IQTIG.
zurück zur Übersicht
Das Verfahren QS NET wird nun sektorenübergreifend durch die DeQS-RL geregelt. In die Datenerhebung werden zur Betrachtung des weiteren Behandlungsverlaufs auch Sozialdaten der gesetzlichen Krankenkassen einbezogen. Das Verfahren dient der Verbesserung der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit chronischer Niereninsuffizienz, die ambulant oder teilstationär durchgeführte Dialysen erhalten sowie der Verbesserung der Versorgungsqualität bei im Krankenhaus erbrachten Nierentransplantationen sowie Pankreastransplantationen. QS NET besteht aus den drei Modulen
- Dialyse (DIAL),
- Nieren- und Pankreas-(Nieren-)transplantation (PNTX) sowie
- Follow-up Nierentransplantation und Pankreas-(Nieren-)transplantation (PNTXFU).
Im Modul Dialyse werden ausschließlich GKV-Versicherte einbezogen. Im Modul Nieren- und Pankreastransplantationen sind sowohl GKV-Versicherte als auch Nicht-GKV-Versicherte berücksichtigt. Damit auch Nicht-GKV-Versicherte einbezogen werden können, muss eine Einwilligung zur Verarbeitung der patientenidentifizierenden Daten eingeholt werden. Sofern diese Einwilligung nicht vorliegt, werden die Datensätze ohne patientenidentifizierende Daten verarbeitet.
Weitere Informationen zum Verfahren QS NET befinden sich auf der Website vom IQTIG.
zurück zur Übersicht
Gegenstand des Verfahrens QS TX sind Lebertransplantationen, Leber- und Nierenlebendspenden, Lungentransplantationen, Herz- und Herz-Lungen-Transplantationen sowie Implantationen von Herzunterstützungssystemen und Kunstherzen.
Die bisherigen sieben QSKH-Verfahren der Transplantationsmedizin werden im neuen DeQS-Verfahren QS TX über fünf Auswertungsmodule erfasst. Die Verfahren Nierentransplantation und Nieren- und Pankreastransplantation wurden zum neuen DeQS-Verfahren QS NET überführt. Das DeQS-Verfahren TX ist als bundesbezogenes sektorspezifisches stationäres QS-Verfahren in der DeQS-RL konzipiert. Daraus folgt, dass die Verantwortlichkeiten für das Stellungnahmeverfahren und die Umsetzung der Maßnahmen gemäß § 17 DeQS-RL dem IQTIG und dem Unterausschuss Qualitätssicherung des G-BA obliegen.
Einbezogen sind sowohl GKV-Versicherte als auch Nicht-GKV-Versicherte. Damit auch Nicht-GKV-Versicherte einbezogen werden können, muss eine Einwilligung zur Verarbeitung der patientenidentifizierenden Daten eingeholt werden. Sofern diese Einwilligung nicht vorliegt, werden die Datensätze ohne patientenidentifizierende Daten verarbeitet.
Follow-up-Eingriffe
Das 1-, 2- und 3-Jahres-Follow-up der transplantationsmedizinischen Verfahren zu den Indexeingriffen (Ersteingriffen) aus den Jahren 2017 bis 2019 wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen in der bis 31.12.2020 gültigen QSKH-RL weitergeführt. Indexeingriffe (Ersteingriffe), die seit dem 01.01.2020 erbracht werden, fallen unter den Regelungsbereich der DeQS-RL. Hieraus ergibt sich, dass ab dem Erfassungsjahr 2021 Follow-up-Module entweder direkt an das IQTIG gesendet werden müssen (Follow-up zu einem Indexeingriff aus den Jahren 2018 oder 2019) oder an die Datenannahmestelle DeQS bei der KGNW (Follow-up zu einem Indexeingriff aus dem Jahr 2020).
Weitere Informationen zum Verfahren QS TX befinden sich auf der Website vom IQTIG.
zurück zur Übersicht
Das QS-Verfahren Herzchirurgie der QSKH-Richtlinie ist durch den G-BA Beschluss vom 20.06.2019 zum 01.01.2020 durch das weiterentwickelte Verfahren Koronarchirurgie und Eingriffe an Herzklappen (QS KCHK) ersetzt worden und als bundesbezogenes sektorspezifisches stationäres QS-Verfahren in der DeQS-RL geregelt. Daraus folgt, dass die Verantwortlichkeiten für das Stellungnahmeverfahren und die Umsetzung der Maßnahmen gemäß § 17 DeQS-RL dem IQTIG und dem Unterausschuss Qualitätssicherung des G-BA obliegen.
In diesem QS-Verfahren werden offen-chirurgische Herzoperationen bei Verengungen der Herzkranzgefäße sowie kathetergestützte oder offen-chirurgische Operationen an den Herzklappen der linken Herzkammer (Aortenklappe, Mitralklappe) betrachtet. Dabei wird sowohl die Qualität während des Krankenhausaufenthalts als auch der Zeitraum nach der Operation (postoperativ) analysiert. Es wird vor allem das Auftreten möglicher Komplikationen, notwendiger erneuter Eingriffe und Todesfälle erfasst. Die Analyse wird nach den folgenden acht Auswertungsmodulen getrennt durchgeführt:
- isolierte Koronarchirurgie
- kombinierte Koronar- und Herzklappenchirurgie
- kathetergestützte isolierte Aortenklappenchirurgie
- offen-chirurgische isolierte Aortenklappenchirurgie
- kathetergestützte isolierte Mitralklappeneingriffe
- offen-chirurgische isolierte Mitralklappeneingriffe
- kombinierte Herzklappenchirurgie
- kathetergestützte kombinierte Herzklappeneingriffe
Gegenstand des QS-Verfahrens QS KCHK sind stationär durchgeführte Eingriffe bei Patientinnen und Patienten, die über 18 Jahre alt und gesetzlich krankenversichert sind.
Weitere Informationen zum Verfahren QS KCHK befinden sich auf der Website vom IQTIG.
zurück zur Übersicht
Das Verfahren QS KAROTIS entspricht dem ehemaligen QSKH-Verfahren 10/2. Gegenstand des Verfahrens sind Eingriffe zur Verbesserung des Blutflusses an der Halsschlagader (Karotis-Revaskularisation). Erfasst werden sowohl offen-chirurgische als auch kathetergestützte Eingriffe. Diese Eingriffe werden als „Indexeingriffe“ bezeichnet.
Die Qualitätsindikatoren dieses QS-Verfahrens richten sich auf die Indikationsstellung, auf schwere Komplikationen (Schlaganfall oder Tod) im zeitlichen Umfeld des Eingriffs sowie die postprozedurale fachneurologische Untersuchung.
Weitere Informationen zum Verfahren QS KAROTIS befinden sich auf der Website vom IQTIG.
zurück zur Übersicht
Das Verfahren entspricht dem ehemaligen QSKH-Verfahren PNEU Ambulant erworbene Pneumonie. Im Modul PNEU sind Lungenentzündungen, die außerhalb des Krankenhauses erworben und im Krankenhaus behandelt wurden (Indexbehandlungen), bei Patientinnen und Patienten ab einem Alter von 18 Jahren dokumentationspflichtig.
Die Qualitätsindikatoren dieses QS-Verfahrens beziehen sich auf die rechtzeitige und kontinuierliche Durchführung von notwendigen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen sowie auf die Sterblichkeit im Krankenhaus.
Weitere Informationen zum Verfahren QS CAP befinden sich auf der Website vom IQTIG.
zurück zur Übersicht
Das Verfahren QS MC entspricht dem ehemaligen QSKH-Verfahren 18/1 Mammachirurgie und betrachtet die Qualität der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Brustkrebs in Bezug auf eine adäquate Diagnostik und Behandlung.
Die Qualitätsindikatoren dieses QS-Verfahrens beziehen sich auf prätherapeutische Maßnahmen, intraoperative Untersuchungen und operative Eingriffe an den Lymphknoten sowie auf den zeitlichen Abstand zwischen Diagnose und Operation.
Weitere Informationen zum Verfahren QS MC befinden sich auf der Website vom IQTIG.
zurück zur Übersicht
Das Verfahren QS GYN-OP entspricht dem ehemaligen QSKH-Verfahren 15/1 Gynäkologische Operationen. Gegenstand des Verfahrens sind gynäkologische Eingriffe. Erfasst werden stationär durchgeführte Operationen an den Eileitern (Tuba uterina) und Eierstöcken (Ovarien) bei Patientinnen ab 11 Jahren. Diese Eingriffe werden als „Indexeingriffe“ bezeichnet.
Die Qualitätsindikatoren dieses QS-Verfahrens beziehen sich insbesondere auf Organverletzungen bei laparoskopischen Operationen, die histologische Untersuchung bei Operationen mit Gewebeentnahme, die einseitige oder beidseitige Entfernung des Ovars oder der Adnexe sowie die Organerhaltung bei Operationen am Ovar.
Weitere Informationen zum Verfahren QS GYN-OP befinden sich auf der Website vom IQTIG.
zurück zur Übersicht
Das Verfahren entspricht dem ehemaligen QSKH-Verfahren DEK Dekubitusprophylaxe. Gegenstand des Verfahrens ist die Erfassung von Dekubitalulcera Grad 2 oder höhergradig bei Patientinnen oder Patienten ab 20 Jahren während des stationären Aufenthalts. Diese werden als „Indexereignisse“ bezeichnet. Im Modul DEK sind alle Fälle von Patientinnen und Patienten ab 20 Jahren mit Dekubitus Grad 2 oder höhergradig oder mit nicht näher bezeichneten Dekubitalulcera (ohne Angabe eines Grades) dokumentationspflichtig.
Die Indikatoren des QS-Verfahrens betrachten ausschließlich die Häufigkeit neu entstandener Dekubitalulcera (Druckgeschwüre), die während des stationären Krankenhausaufenthalts bei Patientinnen und Patienten auftreten. Die Indikatoren im Erfassungsjahr 2021 sind unverändert geblieben, d.h. sie entsprechen den im Erfassungsjahr 2020 unter der QSKH-RL erhobenen Indikatoren.
Weitere Informationen zum Verfahren QS DEK befinden sich auf der Website vom IQTIG.
zurück zur Übersicht
Das Verfahren entspricht den ehemaligen QSKH-Verfahren 09/1 bis 09/6 Herzschrittmacherversorgung und implantierbare Defibrillatoren. Gegenstand des Verfahrens sind Implantationen, Aggregatwechsel sowie Revisionen/Systemwechsel/Explantationen von Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren bei Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren. Diese Eingriffe werden als „Indexeingriffe“ bezeichnet.
Die Qualitätsindikatoren fokussieren sich u.a. auf die Beachtung von Leitlinienempfehlungen und die Dauer des Eingriffs sowohl bei Ersteingriffen als auch bei erneuten Eingriffen (Revisionen), auf notwendige Funktionsmessungen während der Operation und Komplikationen im Zusammenhang mit dem Eingriff. Weitere wichtige Merkmale sind die Strahlenbelastung der Patientin bzw. des Patienten sowie die Erreichung akzeptabler Werte bei notwendigen intraoperativen Messungen (Bestimmungen des elektrischen Impulses).
Seit 2015 werden zudem Daten erhoben, die eine Verknüpfung der QS-Daten wiederholter stationärer Aufenthalte einer Patientin oder eines Patienten ermöglichen. Durch dieses Follow-up können auch Komplikationen erfasst werden, die erst nach Verlassen des Krankenhauses auftreten und auch die Lebensdauer des zu ersetzenden Aggregats erfassen.
Weitere Informationen zum Verfahren QS HSMDEF befinden sich auf der Website vom IQTIG.
zurück zur Übersicht
Das Verfahren QS PM entspricht den ehemaligen QSKH-Verfahren Geburtshilfe 16/1 und Neonatologie NEO. Gegenstand des Verfahrens ist die geburtshilfliche Versorgung von Mutter und Kind (Geburtshilfe) sowie die Früh- und Neugeborenenversorgung (Neonatologie). Das Verfahren soll insbesondere qualitätsrelevante Aspekte, wie unerwünschte Ereignisse der mütterlichen und kindlichen Versorgung, schwerwiegende Erkrankungen bei Früh- und Neugeborenen, Prozesse in der geburtshilflichen/neonatologischen Abteilung sowie Aspekte des Behandlungsergebnisses messen, vergleichend darstellen und bewerten.
Im Modul 16/1 sind alle im Krankenhaus erfolgten Geburten dokumentationspflichtig. Die Erläuterungen zum Minimaldatensatz wurden wie folgt geändert: Die Anwendungsfälle „induzierte Schwangerschaftsabbrüche“ und „Aborte mit einem Fetalgewicht unter 500g“ werden an den aktuellen § 31 PStV (Personenstandsverordnung) angepasst. Hierzu wird in beiden Anwendungsfällen das Gestationsalter in der Beschreibung des jeweiligen Anwendungsfalls berücksichtigt. Da bei induzierten Schwangerschaftsabbrüchen und Aborten mit einem Fetalgewicht unter 500 g und vor der 24. Schwangerschaftswoche nicht alle Datenfelder valide dokumentiert werden können, wird der Zusatz „Bei einem Notfallkaiserschnitt ist das Anlegen eines Minimaldatensatzes nicht zulässig, unabhängig davon, ob es sich dabei um einen Schwangerschaftsabbruch oder Abort handelt“ gestrichen.
Hinweis zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren: Dadurch ergeben sich gemäß neuer Definition einer Totgeburt bzw. Fehlgeburt gegebenenfalls mehr Totgeburten und weniger Minimaldatensätze (aufgrund weniger Fehlgeburten), d.h. es gibt grundsätzlich mehr Fälle in der Grundgesamtheit. Hierdurch können sich derzeit nicht quantifizierbare Veränderungen hinsichtlich der Anzahl im Zähler und Nenner der Qualitätsindikatoren „E-E-Zeit bei Notfallkaiserschnitt über 20 Minuten“ und „Perioperative Antibiotikaprophylaxe bei Kaiserschnittentbindung“ ergeben.
Im Modul NEO sind alle Fälle von Neugeborenen, die innerhalb der ersten sieben Lebenstage stationär aufgenommen oder innerhalb eines definierten Zeitraums zuverlegt werden und bestimmte Kriterien erfüllen oder im Kreißsaal verstorben sind, dokumentationspflichtig. Die Erläuterungen zum Minimaldatensatz wurden wie folgt geändert: Der „Behandlungsgrund: Erkrankung der Mutter“ wurde dahingehend erweitert und geändert, dass für reifgeborene, gesunde Kinder mit einem Gestationsalter von mindestens 37 vollendeten Schwangerschaftswochen, die nicht aufgrund eigener Erkrankung länger als 72 Stunden stationär aufgenommen werden (z.B. aufgrund der Erkrankung der Mutter (Z76.2)), ein Minimaldatensatz angelegt werden soll.
Weitere Informationen zum Verfahren QS PM befinden sich auf der Website vom IQTIG.
zurück zur Übersicht
Das Verfahren QS HGV entspricht den ehemaligen QSKH-Verfahren 17/1 Hüftgelenknahe Femurfraktur mit osteosynthetischer Versorgung und HEP Hüftgelenkversorgung. Gegenstand des Verfahrens sind Erstimplantationen von Hüftendoprothesen, Hüftendoprothesenwechsel oder -komponentenwechsel sowie ausschließlich osteosynthetisch versorgte isolierte Schenkelhals-Frakturen und pertrochantäre Femurfrakturen ohne schwerwiegende Begleitverletzungen bei Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren. Diese Eingriffe werden als „Indexeingriffe“ bezeichnet.
Im Modul 17/1 sind alle isolierten Schenkelhalsfrakturen und pertrochantären Femurfrakturen ohne schwerwiegende Begleitverletzungen, die ausschließlich osteosynthetisch versorgt werden, bei Patientinnen oder Patienten ab 18 Jahren dokumentationspflichtig.
Im Modul HEP sind alle Erstimplantationen einer Hüftendoprothese und alle Hüftendoprothesenwechsel oder -komponentenwechsel bei Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren dokumentationspflichtig. Der Zählleistungsbereich HEP_IMP beinhaltet alle Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren mit einer Erstimplantation einer Hüftendoprothese. Der Zählleistungsbereich HEP_WE beinhaltet alle Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren mit einem Hüftendoprothesenwechsel bzw. -komponentenwechsel oder einer Implantation einer Hüftendoprothese nach vorheriger Explantation.
Weitere Informationen zum Verfahren QS HGV befinden sich auf der Website vom IQTIG.
zurück zur Übersicht
Das Verfahren QS KEP entspricht dem ehemaligen QSKH-Verfahren KEP Knieendoprothesenversorgung. Gegenstand des Verfahrens sind Erstimplantationen von Knieendoprothesen, unikondylären Schlittenprothesen sowie Knieendoprothesenwechsel oder -komponentenwechsel bei Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren. Diese Eingriffe werden als „Indexeingriffe“ bezeichnet.
Die Indikatoren fokussieren unter anderem auf eine angemessene Indikationsstellung bei der Implantation oder dem Wechsel bzw. Komponentenwechsel einer Knieendoprothese sowie auf Komplikationen im Zusammenhang mit dem künstlichen Kniegelenkersatz. Weitere Indikatoren beziehen sich auf die Funktionalität des künstlichen Gelenks und die Gehfähigkeit der Patientinnen und Patienten bei der Entlassung aus dem Krankenhaus.
Weitere Informationen zum Verfahren QS KEP befinden sich auf der Website vom IQTIG.
zurück zur Übersicht
4. Datenübermittlung und Datenlieferfristen
Im Rahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäuser besteht gemäß der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS) für alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser die Verpflichtung der Abgabe einer fallbezogenen und einer einrichtungsbezogenen Sollstatistik. Krankenhäuser ohne dokumentationspflichtige vollstationäre Fälle (Nullmelder) sind ebenso zur Abgabe der Sollstatistiken verpflichtet.
Die Datenannahmestelle Krankenhaus bei der KGNW nimmt die fall- und einrichtungsbezogene Sollstatistik sowie die Einrichtungsbefragung QS WI (NWIEA/NWIES) und Risikostatistik der Krankenhäuser entgegen. Die fall- und einrichtungsbezogene Sollstatistik übermitteln Krankenhäuser unter Berücksichtigung des bundeseinheitlich vorgegebenen Formats in elektronischer Form per E-Mail an sollstatistik@kgnw.de.
Einrichtungsbefragung QS (NWIEA/NWIES) und die standortbezogene Risikostatistik nimmt die DAS-KH mit Unterstützung des BQS-Institutes an. Die Einrichtungsbefragung übermitteln Sie daher an eb.xmldaten@bqs-institut.de und die Risikostatistik an risikostatistik@bqs-institut.de.
Dokumentationspflichtige Datensätze der DeQS-Verfahren werden von den Krankenhäusern des Landes NRW an die DAS-KH bei der KGNW übermittelt. Die DAS-KH übernimmt die Pseudonymisierung der leistungserbringeridentifizierenden Angaben (Institutionskennzeichen und Standortnummer) und leitet die Daten weiter an die Vertrauensstelle, sofern patientenidentifizierende Daten pseudonymisiert werden müssen, und an die Bundesauswertungsstelle. Das serielle Datenflussmodell (siehe Abbildung) veranschaulicht die allgemeine Datenübermittlung in den DeQS-Verfahren und die Zuständigkeiten der beteiligten Stellen. Das serielle Datenflussmodell veranschaulicht die allgemeine Datenübermittlung in den DeQS-Verfahren und die Zuständigkeiten der beteiligten Stellen.
Die DeQS-RL sieht eine quartalsweise Datenübermittlung an die Datenannahmestelle (xmldaten@bqs-institut.de) vor. Die Datensätze der DeQS-Verfahren werden mit bekannter Software-Registernummer und Transportverschlüsselung an den technischen Dienstleister der Datenannahmestelle Krankenhaus, dem BQS-Institut, übermittelt.
Die Übermittlung der Daten erfolgt entsprechend der Daten der folgenden Tabelle: Download der Tabelle
5. DeQS-NRW-Portal
Zur Abwicklung der Anforderungen aus der DeQS-RL hat die KGNW das DeQS-NRW-Portal etabliert. Hierdurch werden viele Aufgaben automatisiert unterstützt (z.B. Anzeige der übermittelten Datensätze je Modul und Verfahrensjahr, Vorgangsnummernlisten, Sollzahlen und Dokumentationsrate, Download der Soll-Ist-Bescheinigungen, Rückmeldeberichte, landesbezogene Stellungnahmeverfahren etc.). Bei der KGNW wird jeweils eine zuständige QS-hauptverantwortliche Person mit Zugriffsrechten für das DeQS-NRW-Portal geführt, die hausintern weitere Zugriffsrechte (z.B. an die jeweiligen verantwortlichen Ärztinnen und Ärzte) erteilen kann. Bitte achten Sie stets auf die Aktualität Ihrer Zugriffsrechte, da über das DeQS-NRW-Portal auch die Zuordnung der IQTIG-Rückmeldeberichte und in Kooperation mit dem LAG-Portal der Geschäftsstelle LAG DeQS NRW auch die Organisation des landesbezogenen Stellungnahmeverfahrens erfolgt.
Hier gelangen Sie zum Login des DeQS-NRW-Portals.
Rückfragen bezüglich der Anmeldung und Berechtigten-Verwaltung im DeQS-NRW-Portal richten Sie bitte an deqs.das-kh@kgnw.de.
6. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Ihre Ansprechpartnerinnen bei der DAS-KH:
Lia-Fee Frisch, lfrisch@kgnw.de, +49 211 47819-81
Iman Hammou, ihammou@kgnw.de, +49 211 47819-82 (Mo.-Do. erreichbar)
Julia Prim, jprim@kgnw.de, +49 211 47819-83 (Di.-Do. bis ca. 14 Uhr erreichbar)
Bei konkreten technischen Problemen bei der Datenlieferung oder etwaigen Fehlermeldungen bei der Übermittlung der Datensätze steht Ihnen das BQS-Institut zur Verfügung:
Telefon: +49 40 2540 7840
E-Mail: serviceline@bqs-institut.de
Bei Fragen zum Verfahren der externen Qualitätssicherung nach SGB V oder bei Problemstellungen im Zusammenhang mit der technischen Umsetzung steht Ihnen das IQTIG zur Verfügung:
Telefon: +49 30 585826-340
E-Mail: verfahrenssupport@iqtig.org
7. Nützliche Links auf einen Blick
- Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL)
- Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG)
- QS-Basis Spezifikation für Leistungserbringer
- Informationen zu Patientenbefragungen
- Annahmestelle der Qualitätsberichte
Soll- und Risikostatistik im DeQS-Verfahren (zum Download)